juristische

  • 1Juristische Person — Juristische Person, früher auch fingierte, mystische, moralische Person genannt, ist kein wirkliches Lebewesen, sondern ein nur vorgestelltes, künstlich durch Gedankenoperation geschaffenes Personengebilde, das der Träger von Rechten und… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 2Juristische Fallbearbeitung — ist eine Methode zur rechtlichen Beurteilung eines Geschehens oder Zustandes, die von Juristen angewandt wird. Die juristische Fallbearbeitung erfolgt mit dem Ziel der Klärung bestimmter Rechtsfragen oder aber der rechtlichen Beurteilung der… …

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  • 3Juristische Facultät — Juristische Facultät, s. Universität …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 4Juristische Gewißheit — Juristische Gewißheit, der Grad des Beweises, welcher erforderlich ist, um eine streitige Thatsache im Civil od. Criminalproceß als wirklich geschehen ansehen zu können. Die Erfordernisse der J n G. sind verschieden, je nachdem die Beweistheorie… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 5Juristische Person — (moralische, fingirte Person), Begriffswesen, denen durch das Recht eine selbständige Persönlichkeit beigelegt ist, so daß sie selbst Subjecte von Rechten werden, Rechte erwerben u. sich verpflichten können, wie z.B. Gemeinden, milde Stiftungen u …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 6Juristische Person — Juristische Person, moralische Person, dasjenige Rechtssubjekt, welches, ohne eine (natürliche) Person zu sein, in gewissen Rechtsbeziehungen gleich einer solchen behandelt wird; teils eine Genossenschaft (Korporationen, Gemeinden, Klöster etc.) …

    Kleines Konversations-Lexikon

  • 7Juristische Person — Juristische Person, außer dem einzelnen Menschen ein künstliches, durch bloße Fiction angenommenes Rechtssubject, Träger von Rechtsverhältnissen (Gemeinden, Corporationen, Stiftungen, Fiscus), auch moralische P. genannt …

    Herders Conversations-Lexikon

  • 8juristische Fakultät — juristische Fakultät …

    Deutsch Wörterbuch

  • 9Juristische Methodenlehre — Unter Auslegung, Exegese oder Interpretation versteht man in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 2.1 Aufklärung und… …

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  • 10Juristische Person — Eine juristische Person oder auch juristische Einheit ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine… …

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