jemanden des diebstahls überführen
1Überweisen — Überweisen, verb. irregul. act. S. Weisen. 1. Ǘberweisen, ich weise über, übergewiesen, über zu weisen, ein im Hochdeutschen wenig gangbares Wort für assignieren, zum Empfange einer Zahlung schriftlich an einen andern weisen. Jemanden an einen… …