jemanden (für ein amt)
1Amt — Ạmt das; (e)s, Äm·ter; 1 eine offizielle Stellung (z.B. beim Staat, in der Kirche), die mit bestimmten Aufgaben und Pflichten verbunden ist <ein ehrenvolles, verantwortungsvolles Amt; ein Amt antreten, ausüben, bekleiden, innehaben,… …
2Für — Für, ein Bestimmungswörtchen, welches in doppelter Gestalt vorkommt. I. * Als ein Umstandswort des Ortes und der Zeit, für fort, weg, in welcher Gestalt es ehedem im Oberdeutschen sehr üblich war, und es zum Theil noch ist. Der regen is furi, ist …
3Artikel 102 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — Weltkarte des Todesstrafen Status aller Länder Blau: Todesstrafe ohne Ausnahme abgeschafft. Hellblau: Todesstrafe im Kriegsrecht. Khaki: Seit mindestens 10 Jahren keine Anwendung. Orange: Anwendung nur gegen Erwachsene …
4bestimmen — be·stịm·men; bestimmte, hat bestimmt; [Vt] 1 etwas bestimmen ≈ festlegen, festsetzen <das Ziel, einen Zeitpunkt bestimmen> 2 etwas für jemanden / etwas bestimmen etwas einer Person oder einem bestimmten Zweck zukommen lassen: Das Geld ist… …
5Jus — Jus, Mehrzahl jura, Recht. Rechte, auch die Kenntniß derselben, die Rechtswissenschaft, jurisprudentia. Die alten Römer verstanden unter j. alles, was recht und billig ist, näher das, was durch ein Gesetz (lex), d.h. durch einen vom Volke… …
6übertragen — ü·ber·tra̲·gen1; überträgt, übertrug, hat übertragen; [Vt] 1 etwas auf / in etwas (Akk) übertragen etwas an einer anderen Stelle noch einmal zeichnen oder schreiben: Ergebnisse einer Untersuchung in ein Diagramm übertragen; eine Zwischensumme auf …
7berufen — berufen: Die Präfixbildung (mhd. beruofen) zu dem unter ↑ rufen behandelten Verb bedeutete zunächst »herbei , zusammenrufen, zu etwas rufen« (daher z. B. »jemanden in ein Amt berufen«, »eine Versammlung ‹ein›berufen«, vgl. auch »zu etwas berufen… …
8Beruf — berufen: Die Präfixbildung (mhd. beruofen) zu dem unter ↑ rufen behandelten Verb bedeutete zunächst »herbei , zusammenrufen, zu etwas rufen« (daher z. B. »jemanden in ein Amt berufen«, »eine Versammlung ‹ein›berufen«, vgl. auch »zu etwas berufen… …
9Bedienen — Bedienen, verb. reg. act. 1) Eigentlich, Dienste leisten, so wohl niedrige häusliche, als auch anständigere, entweder um Lohn, oder aus Höflichkeit. Jemanden bey Tische bedienen, ihm aufwarten. Verschiedene Handwerker und Künstler, welche es für… …
10benennen — be·nẹn·nen; benannte, hat benannt; [Vt] 1 etwas benennen das richtige Wort für etwas sagen (können): Ich kann diese Pflanze nicht benennen 2 jemanden / etwas (nach jemandem / etwas) benennen jemandem / etwas einen Namen (den Namen von jemandem / …