jemandem mildernde umstände zubilligen

  • 1zubilligen — zu̲·bil·li·gen (hat) [Vt] jemandem etwas zubilligen jemandem ein Recht o.Ä. gewähren ≈ jemandem etwas zugestehen, einräumen <jemandem ein Recht, eine Erleichterung, mildernde Umstände zubilligen> || hierzu Zu̲·bil·li·gung die; nur Sg …

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  • 2Umstand — Ụm·stand der; 1 eine Tatsache oder ein Detail, die ein Geschehen oder eine Situation (mit) bestimmen <ein entscheidender, wichtiger, günstiger, glücklicher Umstand; die näheren Umstände von etwas schildern>: Aufgrund besonderer Umstände,… …

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