jemandem besänftigend zusprechen

  • 1zusprechen — zu̲·spre·chen (hat) [Vt] 1 jemand / etwas spricht jemandem etwas zu eine Behörde o.Ä. entscheidet offiziell, dass jemand etwas bekommen soll <jemandem ein Erbe, einen Preis, ein Recht zusprechen>: Nach der Scheidung sprach das Gericht (das… …

    Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache