invaliditätsversicherung

  • 51Lehrling — und Lehrlingswesen. Lehrlinge sind junge Leute, die sich die für einen bestimmten Beruf nötigen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten während einer Lehrzeit erwerben wollen und zu diesem Zweck mit einem Lehrherrn in ein Vertragsverhältnis… …

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  • 52Markensystem — Markensystem, im Gefängniswesen eine Einrichtung insbes. des englisch amerikanischen Rechts, nach welcher der Sträfling, um aus einer niedern in eine höhere Klasse aufzurücken, bez. eine Kürzung der Strafzeit zu erlangen, eine bestimmte Anzahl… …

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  • 53Pensionsversicherung — Pensionsversicherung, soviel wie Invaliditätsversicherung (s. d.) …

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  • 54Quittungskarte — Quittungskarte, die Karte, auf welche die Marken der Alters und Invalidenversicherung nach dem Gesetz vom 22. Juni 1889 aufzukleben sind. S. Invaliditätsversicherung, S. 900 …

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  • 55Rückversicherung — (Reassekuranz), eine Versicherung, durch die der Versicherer selbst wieder ganz oder teilweise gegen die von ihm übernommene Gefahr bei einem andern Versicherer Versicherung nimmt. Der erste Versicherer bleibt dabei seinem Versicherten… …

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  • 56Reichsversicherungsamt — Reichsversicherungsamt, eine 1884 ins Leben gerufene deutsche Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin, der zunächst die Ausführung der Unfallversicherungsgesetzgebung im Reiche (s. Unfallversicherung), also die Organisation der… …

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  • 57Rentenfeststellungsverfahren — Rentenfeststellungsverfahren, technischer Ausdruck für die zur Feststellung der Entschädigungen bei der Unfall sowie der Invaliditäts und Altersversicherung zu ergreifenden Maßnahmen. Die Feststellung erfolgt bei der Unfallversicherung (s. d.)… …

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  • 58Sankt Peter [2] — Sankt Peter, 1) Dorf im bad. Kreis und Amt Freiburg i. Br. im Schwarzwald, 722 m ü. M., hat eine kath. Kirche, eine berühmte, 1093 vom Herzog Bertold II. von Zähringen gegründete Benediktinerabtei, Begräbnisstätte der Herzoge von Zähringen, 1806… …

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  • 59Seeversicherungsanstalt — Seeversicherungsanstalt. Die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Personen der Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge und von Fahrzeugen der Binnenschiffahrt (Schiffsführer jedoch nur, wenn ihr regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst 2000 Mk. nicht… …

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  • 60Wartezeit — Wartezeit, derjenige Zeitraum, vor dessen Ablauf eine rechtliche Befugnis nicht geltend gemacht werden kann. So besteht z. B. für die Witwe, bevor sie zur anderweiten Ehe schreiten kann, eine gesetzliche W. (Wartepflicht) von zehn Monaten, vom… …

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