invaliditätsversicherung

  • 31Soziale Frage — Der Begriff Soziale Frage bezeichnet die Auseinandersetzung mit den sozialen Missständen, die mit der Industriellen Revolution einhergingen[1], das heißt mit dem Übergang von der Agrar zur sich urbanisierenden Industriegesellschaft auftraten. In… …

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  • 32Soziale Probleme — Der Begriff Soziale Frage bezeichnet die Auseinandersetzung mit den sozialen Missständen, die mit der Industriellen Revolution einhergingen, das heißt mit dem Übergang von der Agrar zur sich verstädternden Industriegesellschaft auftraten. In… …

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  • 33Sozialgesetzgebung — Die Sozialgesetzgebung bzw. Sozialgesetze waren ein Versuch des deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck, auf die im Zuge der Industrialisierung entstandene soziale Not der Arbeiterschaft im ausgehenden 19. Jahrhundert zu reagieren. Bismarck… …

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  • 34Verrentung — Rente bezeichnet: im Versicherungswesen eine Leistung aus einer Rentenversicherung oder einer Invaliditätsversicherung. die Leistungen aus einer gesetzlichen Rentenversicherung oder den Zustand der Leistungsbezugs des Empfängers. in Deutschland… …

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  • 35Altersrente — Altersrente, s. Altersversicherung und Invaliditätsversicherung …

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  • 36Altersversicherung — Altersversicherung, derjenige Zweig der Lebensversicherung (s. d.), bei dem der Versicherte gegen in seinen jüngern Jahren gezahlte, nach den Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung berechnete Prämien oder auch gegen eine einmalige Einzahlung nach …

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  • 37Arbeiterfrage — Arbeiterfrage. Die A., die sogen. soziale Frage, hat zu ihrem Gegenstande die Lage der von Unternehmern namentlich in den großen Unternehmungen beschäftigten Lohnarbeiter in ökonomischer, moralischer, sozialer und politischer Hinsicht. Da der… …

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  • 38Arbeiterversicherung — Arbeiterversicherung, die Versicherung, durch die vom Arbeiter und seiner Familie die aus teilweisem oder gänzlichem Verluste der Erwerbsfähigkeit erwachsenden Gefahren dadurch abgewandt werden, daß in Zeiten des Erwerbs gezahlte Beiträge zur… …

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  • 39Arzt — (altdeutsch arzât, v. griech. archiāter, »Oberarzt«; lat. Medicus), ein Mann, der sich berufsmäßig mit der Behandlung von Krankheiten beschäftigt. Nach der deutschen Gewerbeordnung ist die Ausübung der Heilkunde ohne Nachweis der Befähigung jedem …

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  • 40Aufsichtsrat — (Verwaltungsrat, Ausschuß), ein den Aktiengesellschaften und den Aktienkommanditgesellschaften gesetzlich vorgeschriebenes, früher (wie auch gegenwärtig noch in Österreich) fakultatives, bei den eingetragenen Genossenschaften zulässiges (in… …

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