insolvenzordnung

  • 101Cessio — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… …

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  • 102Cession — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… …

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  • 103Eigentumsübertragungsvormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… …

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  • 104Einführungsgesetz — Deutschland Ein Einführungsgesetz (EG) wird in der Regel als Gesetz für ein umfangreiches Gesetzeswerk erlassen, das an die Stelle einer bestimmten früheren Kodifizierung tritt oder große Bereiche des Rechts regelt. Das Einführungsgesetz wird im… …

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  • 105Einzelzession — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… …

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  • 106Entschuldung (Privatrecht) — Insolvenz (lat. insolvens, „nicht lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“), in Österreich und der Schweiz Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht… …

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  • 107Erwerbsobliegenheit — Als Erwerbsobliegenheit bezeichnet die Obliegenheit, seine Möglichkeiten zur Erzielung von Einkünften durch Einsatz der eigenen Arbeitskraft auszunutzen. Inhaltsverzeichnis 1 Insolvenzrecht 2 Unterhaltsrecht 2.1 Umfang 2.2 …

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  • 108Falissement — Insolvenz (lat. insolvens, „nicht lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“), in Österreich und der Schweiz Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht… …

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  • 109Falsche Versicherung an Eides Statt — Die falsche Versicherung an Eides Statt ist ein strafbewehrter Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht. Er ist in § 156 StGB geregelt. Systematisch liegt er in den Aussagedelikten. § 156 StGB lautet: Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung… …

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  • 110Finanzausgleich (Deutschland) — Mit Finanzausgleich umschreibt man das in der Finanzverfassung des Grundgesetzes geregelte finanzverfassungsrechtliche Ordnungs und Verteilungssystem, das die Verteilung der Aufgaben und die finanziellen Beziehungen in Form von Ausgaben und… …

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