inanspruchnahme
1Inanspruchnahme — Inanspruchnahme,die:1.⇨Belastung(1)–2.⇨Verwendung(1) …
2Inanspruchnahme — In·ạn·spruch·nah·me die; ; nur Sg, geschr; 1 das Nutzen eines Rechts, einer Möglichkeit o.Ä. (die einem zustehen): die Inanspruchnahme von Rechten 2 ≈ ↑Belastung (2): die Inanspruchnahme durch berufliche Pflichten …
3Inanspruchnahme — Benutzung; Gebrauch; Nutzung; Indienstnahme; Verwendung; Anwendung; Ergreifung (von Maßnahmen); Einsatz * * * In|ạn|spruch|nah|me 〈f. 19; unz.〉 das Inanspruchnehmen, Überhäufung mit Arbeit, hohe Beanspruchung, Anforderung ● durch zu häufige… …
4Inanspruchnahme, zulässige — Inanspruchnahme, zulässige, s. Festigkeit, S. 467 …
5Inanspruchnahme — ⇡ Arbeitnehmererfindung …
6Inanspruchnahme — In|ạn|spruch|nah|me, die; , n …
7starke Inanspruchnahme — Bemühen; Bemühung; Strapaze; Anstrengung; Mühe …
8Kontoüberziehung — Inanspruchnahme eines Kontokorrentkontos über einen mit der Bank vereinbarten Rahmen hinaus, wobei entweder das Konto kreditorisch zu führen ist oder die Obergrenze des Überziehungskredits (Dispokredits) überschritten wird („geduldete… …
9Arbeitnehmererfindung — Eine Arbeitnehmererfindung (Diensterfindung) ist eine patent oder gebrauchsmusterfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstpflicht geschaffen hat. Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz hat der Arbeitgeber grundsätzlich… …
10Altersrente — Die Altersrenten sind neben den Renten wegen Erwerbsminderung und den Renten an Hinterbliebene eine Rentenleistung der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Der Bezug einer Altersrente ist vor allem vom Erreichen einer bestimmten… …