impossibilium nulla est obligatio

  • 1Impossibilium nulla est obligatio — Der Rechtsgrundsatz Impossibilium nulla est obligatio (deutsch: „Nichts ist Pflicht bei Unmöglichkeit“) trägt dem Umstand Rechnung, dass der Leistungsschuldner dem Gläubiger nicht eine Leistung zu erbringen hat, die ihm zu leisten unmöglich ist.… …

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  • 2Impossibilium nulla obligatio est. — См. На нет суда нет …

    Большой толково-фразеологический словарь Михельсона (оригинальная орфография)

  • 3Impossibilium nulla obligatio est — There is no obligation to do the impossible. The law never requires the doing of an impossible thing, though it often awards damages for a failure to perform express contract stipulations where performance was rendered impossible by reason of… …

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  • 4De lege ferenda — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …

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  • 5Ex aequo et bono — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …

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  • 6Liste lateinischer Rechtsbegriffe — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …

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  • 7Rechtslatein — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …

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  • 8Latein im Recht — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken Römischen… …

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  • 9Unmöglichkeit (Recht) — Von Unmöglichkeit spricht man im Schuldrecht, wenn der Schuldner eine Leistung aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen nicht erbringen kann. Nach dem Rechtsgrundsatz impossibilium nulla est obligatio erlischt mit der Unmöglichkeit auch die …

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  • 10obligation — ob·li·ga·tion /ˌä blə gā shən/ n 1: a promise, acknowledgment, or agreement (as a contract) that binds one to a specific performance (as payment); also: the binding power of such an agreement or indication held that the amendment did not… …

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