idealkonkurrenz
61Konkurrént — (lat.), Mitbewerber, bes. derjenige, welcher gleiche Ware führt, gleiche Geschäfte mit einem andern hat. Konkurrénz, das Zusammentreffen von Ereignissen, mehrerer Klagen oder Verbrechen (s. Idealkonkurrenz, Realkonkurrenz); der Wettbewerb… …
62Realkonkurrenz — Realkonkurrenz, strafrechtlich der Fall, daß jemand durch mehrere selbständige Handlungen mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt (§ 74 des Reichsstrafgesetzbuchs). (S. auch Idealkonkurrenz.) …
63Eisenbahnstrafrecht — im weiteren Sinne umfaßt alle Strafandrohungen zum Schutze der Anlagen und des Betriebes von Eisenbahnen, im engeren Sinne versteht man darunter nur die den Gerichten zur Aburteilung zugewiesenen Straftaten. Wie im allgemeinen die Abgrenzung der… …
64Konkurrenz — Wetteifer; Rivalität; Wettstreit; Mitbewerb; Wettbewerb * * * Kon|kur|renz [kɔnkʊ rɛnts̮], die; , en: 1. <ohne Plural> das Konkurrieren besonders im wirtschaftlichen Bereich: eine starke Konkurrenz; sich, einander Konkurrenz machen; mit… …
65Aberratio ictus — Ab|erratio ịctus [lateinisch »Abirrung des Stoßes«], Strafrecht: das Fehlgehen der Tat, das vorliegt, wenn der Erfolg einer vorsätzlicher Handlung bei einem anderen als dem gewollten Objekt eintritt, z. B.: A schießt auf B, trifft aber C. Nach …
66Absorptionsprinzip — Absorptionsprinzip, Strafrecht: Idealkonkurrenz …
67Realkonkurrenz — Re|al|kon|kur|renz 〈f.; Gen.: , Pl.: en; Rechtsw.〉 Verletzung mehrerer Strafgesetze durch verschiedene Handlungen, Tatmehrheit; Ggs.: Idealkonkurrenz …
68Realkonkurrenz — Re|al|kon|kur|renz die; , en: Tatmehrheit, Verletzung mehrerer strafrechtlicher Tatbestände nacheinander durch den gleichen Täter; vgl. ↑Idealkonkurrenz (Rechtsw.) …
69Tateinheit — ↑Idealkonkurrenz …