heuervertrag
1Heuervertrag — Heuervertrag, der zwischen dem Schiffer und dem Schiffsmann abgeschlossene Dienstmietvertrag. Dieser muß nach englischem, französischem, amerikanischem und russischem Recht schriftlich abgeschlossen werden; die deutsche Seemannsordnung vom 2.… …
2Heuervertrag — Heu|er|ver|trag, der [zu ↑ 2Heuer] (Seemannsspr.): Arbeitsvertrag eines Seemanns. * * * Heu|er|ver|trag, der [zu 2↑Heuer]: Arbeitsvertrag eines Seemanns …
3Heuer (Schifffahrt) — Die Heuer (von mnd. hūre, zu mhd. hūren: mieten)[1] ist der Lohn eines Seemanns. Seeleute haben in der Regel einen Heuervertrag mit dem Reeder. Das Abschließen eines solchen Vertrages wird als Anheuern bezeichnet. In früheren Zeiten wurde der… …
4Heuer — (franz. Loyer, engl. Wages), die Löhnung, welche die Schiffsmannschaft der Kauffarteischiffe erhält; auch »Volksheuer« genannt im Gegensatz zur »Gage« des Kapitäns; Heuern, Verheuerung, das Dingen des Schiffsvolkes; s. Heuervertrag …
5Heuerbuch — Heuerbuch, s. Heuervertrag, S. 292 …
6Heuerschein — Heuerschein, s. Heuervertrag …
7Kondemnation — (lat.), Verurteilung; im Seekriegswesen die Entscheidung, daß ein Schiff als gute Prise, d. h. als nach völkerrechtlichen Grundsätzen mit Recht erbeutet, anzusehen sei (s. Prise). Außerdem spricht man im Seehandelsrecht und namentlich im… …
8Schiffsmannschaft — Schiffsmannschaft, Bezeichnung für die Gesamtheit der für den niedern Schiffsdienst an gestellten Personen. Auf Seefahrzeugen gehören zur S. alle zum Dienst auf dem Schiffe während der Fahrt auf Rechnung des Reeders angestellten männlichen oder… …
9Heuer — Heuer, Dienstmiete, Lohn der Schiffsmannschaft; Heuern, Mannschaften für den Seedienst anwerben, geschieht durch den unter Vermittlung eines Maklers, des Heuerbaas, zwischen Schiffer und Schiffsbesatzung abgeschlossenen Heuervertrag; auf… …
10Promesse — (frz., »Versprechen«), Promessenlos oder Heuerbrief, Dokument über einen Vertrag (Heuervertrag, Promessen Heuergeschäft), durch welchen der eine Kontrahent (Verheuerer) dem andern (Heuerer) gegen eine gewisse Vergütung denjenigen Gewinn zu… …
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