heilpersonal

  • 1Heilpersonal — Heilpersonal, s. Medizinalpersonen …

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  • 2Collegium-Medicum — Das „Collegium medicum“ oder „Collegium medico chirurgicum“ war eine Einrichtung zur Kontrolle der theoretischen und praktischen Unterweisung von Ärzten und Wundärzten sowie eine städtische Aufsichtsbehörde (heute Gesundheitsbehörde) für… …

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  • 3Collegium medico-chirurgicum — Das „Collegium medicum“ oder „Collegium medico chirurgicum“ war eine Einrichtung zur Kontrolle der theoretischen und praktischen Unterweisung von Ärzten und Wundärzten sowie eine städtische Aufsichtsbehörde (heute Gesundheitsbehörde) für… …

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  • 4Medizinalpersonen — (Heilpersonal), die zur Mitwirkung bei der Gesundheitspflege berufenen Personen. Dazu gehören zunächst die Ärzte. Für diese ist die Praxis nach der deutschen Gewerbeordnung zwar freigegeben; doch bedürfen sie der staatlichen Approbation (Deutsche …

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  • 5Medizīn — (lat. Medicina, v. mederi. helfen, heilen; Heilkunde und Heilkunst), die Wissenschaft vom Menschen im gesunden und kranken Zustand und die Kunst, die Gesundheit zu erhalten, der Krankheit vorzubeugen und die Heilung zu fördern. Die heutige M.… …

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