handelsmakler

  • 101Vermittlung — Vorbereitung eines Vertragsverhältnisses bis auf den Abschluss des ⇡ Vertrages. Es genügt aber nicht allein der Nachweis für die Möglichkeit eines zukünftigen Abschlusses. Wer die V. gewerbsmäßig und in Bezug auf Verträge des Handelsverkehrs… …

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  • 102Vermittlungsmakler — Makler, der anders als der ⇡ Nachweismakler den Abschluss von Geschäften vermittelt (⇡ Vermittlung). Er ist, soweit das vermittelte Geschäft einen Gegenstand des Handelsverkehrs betrifft, ⇡ Handelsmakler, sonst ⇡ Zivilmakler …

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  • 103Versicherungsmakler — selbstständiger Mittler und Vermittler zwischen den Versicherungsvertragspartnern. Aufgaben: Beratung seiner Auftraggeber (Versicherungsnehmer) und Vermittlung geeigneten Versicherungsschutzes. Rechtsstellung: Im Gegensatz zum ⇡… …

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  • 104Warenmuster — 1. Begriff: In Form, Art, Aussehen (also im Gesamtcharakter), selten aber in der Größe der angebotenen Ware entsprechende Gegenstände, die mögliche Käufer von der Beschaffenheit etc. der Ware überzeugen sollen. Vgl. auch ⇡ Warenprobe. 2. W. sind… …

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  • 105Zivilmakler — Makler, der entgeltlich eine Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachweist oder einen ⇡ Vertrag vermittelt, z.B. die Häuser , Güter , Hypothekenmakler, auch Darlehens , Ehevermittler. Das Rechtsverhältnis beruht nur auf den §§ 652 ff. BGB (anders ⇡ …

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  • 106Courtier — Cour|ti|er [kur ti̯e:] der; s, s <aus fr. courtier »Makler«, dies über altfr. coletier, coretier wohl aus lat. collectarius »Eintreiber von (Auktions)geldern«> (veraltet) freiberuflicher Handelsmakler …

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