gutgläubiger erwerber
1Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten — Der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten ist ein Erwerb von einem Nichtberechtigten bei einer Übereignung in Gutgläubigkeit. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Mobiliarsachenrecht (bewegliche Sachen) 1.2 Weitere Gutglaubenstatbestände …
2Gutgläubiger Erwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… …
3gutgläubiger Erwerb — Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten. Das Eigentum an einer Sache kann man grundsätzlich nur vom bisherigen Eigentümer rechtsgeschäftlich erwerben. In gewissen Fällen ersetzt jedoch der gute Glaube des Erwerbers an das Eigentum des anderen Teils …
4Militärgesetz Nr. 59 — Das Militärgesetz Nr. 59 zur „Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände an Opfer der nationalsozialistischen Unterdrückungsmaßnahmen“ liegt in zwei Fassungen vor. Sie bildeten nach dem Zweiten Weltkrieg während der Besatzungszeit in… …
5Militärregierungsgesetz Nr. 59 — Das Militärregierungsgesetz Nr. 59 zur „Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände an Opfer der nationalsozialistischen Unterdrückungsmaßnahmen“ liegt in zwei Fassungen vor. Sie bildeten nach dem Zweiten Weltkrieg während der… …
6Alliierte Erklärung — Mit der sogenannten Londoner Erklärung vom 5. Januar 1943, auch Alliierte Erklärung genannt (vollständig: „Alliierte Erklärung über die in den vom Feinde besetzten oder unter seiner Kontrolle stehenden Gebieten begangenen Enteignungshandlungen… …
7Londoner Erklärung — Mit der sogenannten Londoner Erklärung vom 5. Januar 1943, auch Alliierte Erklärung genannt (vollständig: „Alliierte Erklärung über die in den vom Feinde besetzten oder unter seiner Kontrolle stehenden Gebieten begangenen Enteignungshandlungen… …
8Kauf [1] — Kauf (lat. Emtio venditio, franz.Vente), der Vertrag, nach dem der eine Kontrahent, der Verkäufer (venditor), einen Wertgegenstand, die Ware, dem andern, dem Käufer (emtor), überliefern und von diesem dagegen eine Geldsumme, den Preis (pretium),… …
9Hypothek — das an einem ⇡ Grundstück zur Sicherung einer Forderung bestellte ⇡ Pfandrecht (§§ 1113–1190 BGB). I. Charakterisierung:⇡ Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte… …
10Auflassungsvormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… …