grundstücksverkehr
1Grundstücksverkehr — Immobilienverkehr. 1. Begriff: Übertragung des Eigentums an einem ⇡ Grundstück, Belastung eines Grundstücks mit einem Recht sowie Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts. 2. Der G. unterliegt wegen der Wichtigkeit des Grund und Bodens… …
2Immobilienverkehr — ⇡ Grundstücksverkehr …
3Kommunalreferat — Die Stadtverwaltung München ist die kommunale Selbstverwaltung der Landeshauptstadt München. Sie ist die größte Stadtverwaltung in Deutschland (in Berlin und Hamburg als Stadtstaaten werden staatliche und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt)… …
4Kreisverwaltungsreferat — Die Stadtverwaltung München ist die kommunale Selbstverwaltung der Landeshauptstadt München. Sie ist die größte Stadtverwaltung in Deutschland (in Berlin und Hamburg als Stadtstaaten werden staatliche und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt)… …
5Kreisverwaltungsreferat München — Die Stadtverwaltung München ist die kommunale Selbstverwaltung der Landeshauptstadt München. Sie ist die größte Stadtverwaltung in Deutschland (in Berlin und Hamburg als Stadtstaaten werden staatliche und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt)… …
6LH München — Die Stadtverwaltung München ist die kommunale Selbstverwaltung der Landeshauptstadt München. Sie ist die größte Stadtverwaltung in Deutschland (in Berlin und Hamburg als Stadtstaaten werden staatliche und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt)… …
7Nicolás Espinoza — General Nicolás Espinoza Nicolás Espinoza, auch Nicolás Espinosa (* November 1795 in Tenancingo, El Salvador; † März 1845 in Nacaome, Honduras) war vom 10. April 1835 bis 15. November 1835 Jefe Supremo der Provinz El Salvador in der… …
8Stadtverwaltung München — – Landeshauptstadt München – Staatliche Ebene Stadtverwaltung Stellung der Behörde kommunale Selbstverwalt …
9Eigentum — Besitz; Hab und Gut; Vermögen; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Ei|gen|tum [ ai̮gn̩tu:m], das; s, e: etwas, was jmdm. gehört: persönliches Eigentum; das Grundstück ist sein Eigentum. Syn …
10Bodenrecht — Bo|den|recht 〈n. 11; unz.〉 Recht, das die Eigentums u. Nutzungsverhältnisse am Grund u. Boden betrifft * * * Bo|den|recht, das <o. Pl.>: 1. Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die sich mit Grund u. Boden befassen. 2. Erwerb der… …