grundstücksverkehr

  • 51Einigung — Grundelement des Rechtserwerbs und feststehender juristischer Begriff aus dem ⇡ Sachenrecht. Zur Übereignung sind E. und Übergabe, bei Grundstücken ⇡ Auflassung und Eintragung im Grundbuch erforderlich (§§ 929, 873, 925 BGB). E. betrifft nicht… …

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  • 52Formvorschriften — Rechtsvorschriften, die die Gültigkeit eines ⇡ Rechtsgeschäfts von der Wahrung einer bestimmten Form abhängig machen.V.a. Grundstücksgeschäfte (⇡ Grundstücksverkehr) sind formbedürftig, während Rechtsgeschäfte i.d.R., v.a. ⇡ Verträge, auch ohne… …

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  • 53Unbedenklichkeitsbescheinigung — 1. Von dem Finanzamt aufgrund von Ministerialerlassen zur Vergebung öffentlicher Aufträge ausgestellte Bescheinigung. Sie besagt, dass der Steuerpflichtige seinen Steuererklärungs und Zahlungspflichten nachgekommen ist. U. darf nur dem… …

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