grundstückseigentümer

  • 1Grundstückseigentümer — Grụnd|stücks|ei|gen|tü|mer 〈m. 3〉 Eigentümer eines Grundstücks * * * Grụnd|stücks|ei|gen|tü|mer, der: Eigentümer eines Grundstücks. * * * Grụnd|stücks|ei|gen|tü|mer, der: Eigentümer eines Grundstücks …

    Universal-Lexikon

  • 2Grundstückseigentümer — Grụnd|stücks|ei|gen|tü|mer …

    Die deutsche Rechtschreibung

  • 3Lünener Entwässerungspass — Der Lünener Entwässerungspass ist ein Gütesiegel, das privaten Kanalnetzbetreibern die gesetzlich geforderte Sicherheit ihrer Grundstücksentwässerungsanlagen dokumentiert. Er wurde vom Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen (SAL) entwickelt,… …

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  • 4Hypothēk — (griech., »Unterpfand«), eine Form der Verpfändung, bei welcher der Gläubiger nicht sofort wie beim Faustpfand (s. Pfand) in den Besitz der Pfandsache gesetzt wird, sondern ihm nur ein wirksames Pfandrecht durch bloße Bestimmung einer Sache zum… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 5Erbbaurecht — Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten, gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes (des sogenannten Erbbauzinses) auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten… …

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  • 6Eigentümergrundschuld — Die Eigentümergrundschuld ist im Grundstückswesen eine Grundschuld, die dem Eigentümer des belasteten Grundstücks zusteht; es besteht somit eine Identität zwischen Grundschuldgläubiger und Eigentümer des belasteten Grundstücks. Von der… …

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  • 7Erbbaurecht — Ẹrb|bau|recht 〈n. 11〉 Recht, auf fremdem Grundstück zu bauen * * * Ẹrb|bau|recht, das (Rechtsspr.): veräußerliches, vererbbares Recht, auf fremdem Boden zu bauen; ↑ Erbpacht (b). * * * Erbbaurecht,   das veräußerliche und vererbliche dingliche… …

    Universal-Lexikon

  • 8Liste der Hochhäuser in Frankfurt — Skyline von Osten mit Flößerbrücke und Domturm rechts Skyline von der Alten Brücke Im Gegensatz zu Asien und …

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  • 9Liste der Hochhäuser in Frankfurt am Main — Skylineansicht vom südlichen Mainufer mit Flößerbrücke und Domturm (2011) …

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  • 10Liste der actiones des Römischen Privatrechts — D. 44,7,51 (Celsus libro tertio digestorum) Nihil aliud est actio quam ius quod sibi debeatur, iudicio persequendi. Die actio ist nichts anderes als das Recht, was einem geschuldet wird, gerichtlich durchzusetzen. Das Römische Recht… …

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