grundlasten
81Bayern — (hierzu 2 Karten: »Bayern, nördlicher und südlicher Teil«), Königreich, nach Flächenraum und Bevölkerung der zweite Staat des Deutschen Reiches, besteht aus zwei geographisch getrennten Gebietsteilen, von denen der größere, östliche Teil, von den …
82Gefälle [2] — Gefälle (Grundgefälle) sind bestimmte, am Grund und Boden haftende Lasten (Grundlasten), die von dem verpflichteten Grundbesitzer an den (früher grundherrlichen) Berechtigten in Naturalien oder Geld als Zehnten, Handlöhne, Gilten und Grundzinse… …
83Grundsteuer — ist eine auf den Ertrag des Grund und Bodens gelegte Steuer. Die G. erstreckt sich in der Regel auf alles land und forstwirtschaftlich benutzte oder auch benutzbare Land. Doch wird die G. vom Wald mehrfach abweichend von der landwirtschaftlichen… …
84Komplexlasten — Komplexlasten, Lasten, die auf einem Komplex ruhen; in Bayern aus älterer Zeit stammende privatrechtliche Grundlasten, die auf zusammengehörigen Grundstücken für öffentliche Zwecke (Kultur, Unterricht, Wohltätigkeit) ruhen …
85Kredit, landwirtschaftlicher — Kredit, landwirtschaftlicher, der Darlehnskredit der Landwirte. Nach dem Zweck der Kreditaufnahme ist er entweder Besitz , Meliorations oder Betriebskredit. Der Besitzkredit ist der zum Zweck des Erwerbs oder der Erhaltung des Besitzes in… …
86Prädiāl — (lat.), auf Prädien oder liegende Güter bezüglich; z. B. Prädiallasten, soviel wie Grundlasten; Prädialservituten, Dienstbarkeiten (s. d.) für Grundstücke an Grundstücken …
87Rentenbanken — werden teils solche Anstalten (Rentenanstalten) genannt, bei denen man gegen eine vorauszuzahlende Summe für sich oder für Dritte die Berechtigung auf den Bezug einer Rente erwerben kann (vgl. Rentenversicherung), teils solche, welche die Tilgung …
88Schweden — (Sverige, hierzu zwei Karten: »Schweden und Norwegen«, Übersichtskarte, und Spezialkarte des südlichen Teiles), Königreich, das die größere Osthälfte der Skandinavischen Halbinsel umfaßt, liegt zwischen 55°20 –69°3 nördl. Br. und 11°8 –24°9 östl …
89Zehnt — (Zehent, Zehntrecht, Decimae), der in einer bestimmten Quote, meist in dem zehnten Teile des jährlichen Ernteertrags eines bestimmten Gutes oder der darauf gezogenen Tiere und ihrer Produkte bestehende Grundzins. Im erstern Falle wird der Z. als… …
90Ablösung — der Reallasten, s. Grundlasten …