grundlasten

  • 71Baiern [2] — Baiern (Geschichte). I. Älteste Geschichte des 794. Die ältesten Bewohner des heutigen Königreichs B. sollen Celten, vom Stamme der Bojer gewesen sein. Durch andringende Germanische Völkerschaften zum größten Theile vertrieben, machten sie (nach… …

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  • 72Expropriation — (v. lat.), Zwangsenteignung), die auf den Grund gesetzlicher Vorschrift zum Besten eines öffentlichen Unternehmens verlangte nöthigenfalls mit gerichtlichem Zwang realisirbare Abtretung von Privateigenthum, bes. Grundeigenthum an den Staat od.… …

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  • 73Hannover [2] — Hannover (Geschichte). I. Älteste Geschichte, bis zur Gründung einer besonderen Linie Braunschweig Lüneburg, bis 1569. Das jetzige Königreich H. wurde zum größten Theil von Sachsen (Westfalen, Ostfalen, Engern) bewohnt, dazu kamen im NW. Friesen… …

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  • 74Hessen-Darmstadt [2] — Hessen Darmstadt (Gesch.). I. Von der Stiftung der Linie Hessen Darmstadt bis zur Erhebung zur Großherzoglichen Würde, 1567–1806. Die Darmstädtische Linie des Hauses H. wurde, wie unter Hessen (Gesch.) III. A) erwähnt ist, von Georg I., jüngstem… …

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  • 75Hessen-Kassel [2] — Hessen Kassel (Gesch.) I. Die ältere Hessen Kasselsche Linie 1458–1509 f. unter Hessen III. B). II. Hessen Kassel seit der dauernden Theilung bis zur Wiederherstellung des Kurfürstenthums Hessen, 1567–1813. In der Theilung nach dem Tode des… …

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  • 76Hlubek — Hlubek, Franz Xaver Wilhelm, geb. 1802 in Chatitschau im Österreichischen Schlesien, studirte 1822–24 in Brünn u. Wien Philosophie, Mathematik, Chemie u. Landwirthschaft, wurde 1830 Professor der Landwirthschaft in Wien, 1832 in Lemberg, 1833 in… …

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  • 77Hutungsgerechtigkeit — (Weidegerechtigkeit, Hut u. Weidegerechtigkeit, Hut u. Triftrecht, Servitus pascendi), die dingliche Servitut; vermöge[648] deren dem Besitzer eines Grundstücks das Recht zusteht, das zum Zweck u. zur Cultur jenes Grundstücks nöthige Vieh auf dem …

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  • 78Amortisation — (v. franz. amortir, ertöten, auslöschen, an die Tote Hand vermachen), ursprünglich Hingabe liegender oder beweglicher Güter an die Kirche, die im Mittelalter die Tote Hand hieß, weil sie ihr Vermögen festhielt, nicht mehr in den Verkehr brachte,… …

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  • 79Auseinandersetzung — Auseinandersetzung, die Regelung von zwischen mehreren Personen bestehenden Rechtsverhältnissen, infolge deren die einzelnen aus einer Gemeinsamkeit ausscheiden oder überhaupt für ihre Ansprüche abgefunden werden. So spricht man von einer A.… …

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  • 80Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …

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