grundbuch
41Inhabergrundschuld — Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die …
42Grundbuchamt (Liechtenstein) — Das Grundbuchamt ist eine Amtsstelle der Regierung im Fürstentum Liechtenstein, welche das öffentliche und mit öffentlichem Glauben ausgestattetes Grundbuch führt. In das Grundbuch werden in Liechtenstein vom Grundbuchamt Liegenschaften,… …
43Grundbuchamt — Das Grundbuchamt ist im deutschen Recht ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Aufgaben 3 Richtigkeit des Grundbuchs 4 …
44Hypothek (Deutschland) — Eine Hypothek ist nach deutschem Sachenrecht ein Grundpfandrecht (§ 1113 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)). Es kann am Eigentum an einem Grundstück, am Erbbaurecht, am Wohnungseigentum oder am Gebäudeeigentum begründet werden. Der Inhaber der… …
45Grund und Boden — Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der Grund, der zu einer Liegenschaft gehört. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsbegriff 1.1 Deutschland 1.2 Schweiz 1.3 Österreich 2 Wert …
46Grundeigentum — Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der Grund, der zu einer Liegenschaft gehört. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsbegriff 1.1 Deutschland 1.2 Schweiz 1.3 Österreich 2 Wert …
47Grundstücksgrenze — Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der Grund, der zu einer Liegenschaft gehört. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsbegriff 1.1 Deutschland 1.2 Schweiz 1.3 Österreich 2 Wert …
48Privatgrundstück — Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der Grund, der zu einer Liegenschaft gehört. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsbegriff 1.1 Deutschland 1.2 Schweiz 1.3 Österreich 2 Wert …
49Teufelsteinhütte — Der Teufelstein: Vom Teufel gespalten Auf dem Teufelstein Berg …
50Öffentlicher Glaube — bezeichnet im deutschen Sachenrecht die Publizitätswirkung des Grundbuchs zu Gunsten von Personen, die hierin Einsicht nehmen. Er schützt das Vertrauen des Wirtschaftsverkehrs auf die Verlässlichkeit der Grundbucheintragungen. Auch der Erbschein… …