grundbuch

  • 101Hypothek — Hy|po|thek 〈f. 20〉 im Grundbuch eingetragenes, durch eine Zahlung erworbenes Recht an einem Grundstück in Form einer Forderung auf regelmäßige Zinszahlungen ● eine Hypothek auf ein Haus aufnehmen; ein Grundstück mit Hypotheken belasten [<grch …

    Universal-Lexikon

  • 102BGB-Gesellschaft — Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), oft auch BGB Gesellschaft genannt, ist in Deutschland eine Vereinigung von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlichen oder juristischen Personen oder Personengesellschaften), die sich durch einen… …

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  • 103Bauhandwerkerpfandrecht — Das Bauhandwerkerpfandrecht gibt dem Bauhandwerker in der Schweiz zur Sicherung seiner Werklohnforderung ein gesetzliches Pfandrecht am Grundstück, auf dem er seine Arbeit geleistet hat. Die Regelungen hierzu finden sich in Art. 837 ff. ZGB… …

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  • 104Fruchtgenuss — Der Nießbrauch (eine Lehnübersetzung des lat. usus fructus, „Gebrauch (und) Fruchtgenuss“) ist im deutschen Sachenrecht (§ 1030 § 1089 BGB) das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen ( …

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  • 105Fruchtgenussrecht — Der Nießbrauch (eine Lehnübersetzung des lat. usus fructus, „Gebrauch (und) Fruchtgenuss“) ist im deutschen Sachenrecht (§ 1030 § 1089 BGB) das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen ( …

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  • 106Fruchtgenußrecht — Der Nießbrauch (eine Lehnübersetzung des lat. usus fructus, „Gebrauch (und) Fruchtgenuss“) ist im deutschen Sachenrecht (§ 1030 § 1089 BGB) das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen ( …

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  • 107GbR — Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), oft auch BGB Gesellschaft genannt, ist in Deutschland eine Vereinigung von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlichen oder juristischen Personen oder Personengesellschaften), die sich durch einen… …

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  • 108GdBR — Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), oft auch BGB Gesellschaft genannt, ist in Deutschland eine Vereinigung von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlichen oder juristischen Personen oder Personengesellschaften), die sich durch einen… …

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  • 109GdbR — Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), oft auch BGB Gesellschaft genannt, ist in Deutschland eine Vereinigung von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlichen oder juristischen Personen oder Personengesellschaften), die sich durch einen… …

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  • 110Gesamtgebrauchsvermögen — Von Gesamthandseigentum spricht man im deutschen Privatrecht, wenn Eigentum mehreren Personen gemeinsam zusteht. In der Schweiz heißt die entsprechende Eigentumsform Gesamteigentum. Es ist also jede Person für sich Eigentümer der ganzen Sache (… …

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