gläubigerinteresse
1Konzernhaftung — Der Begriff Konzernhaftung beschreibt das haftungsrechtliche Innen und Außenverhältnis von rechtlich selbständigen Unternehmen, die in einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung zusammengeschlossen sind, gegenüber… …
2NSDAP — Parteiflagge der NSDAP (von 1935 bis 1945 auch Nationalflagge des Deutschen Reiches) …
3Nationalsozialistische Deutsche Arbeiter-Partei — Parteiflagge der NSDAP (von 1935 bis 1945 auch Nationalflagge des Deutschen Reiches) …
4Nationalsozialistische Deutsche Arbeiter Partei — Parteiflagge der NSDAP (von 1935 bis 1945 auch Nationalflagge des Deutschen Reiches) …
5Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei — Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei …
6Nationalsozialistische deutsche Arbeiterpartei — Parteiflagge der NSDAP (von 1935 bis 1945 auch Nationalflagge des Deutschen Reiches) …
7Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte — Durch einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (auch: Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte , abgekürzt durch VSD oder VSzD) kann auch ein Dritter (Nicht Vertragspartner) von der Schutzwirkung vertraglicher Pflichten umfasst werden und… …
8Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter — Durch einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (auch: Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte , abgekürzt durch VSD oder VSzD) kann auch ein Dritter (Nicht Vertragspartner) von der Schutzwirkung vertraglicher Pflichten umfasst werden und… …
9Kapitalmarkt — Ka|pi|tal|markt 〈m. 1u〉 Markt für Geldkapital * * * Ka|pi|tal|markt, der (Wirtsch.): Markt für langfristige Kredite u. Kapitalanlagen. * * * Kapitalmarkt, der Markt für langfristige Kredite und Kapitalanlagen. Der Kapitalmarkt i. w. S. umfasst… …