gläubigerausschuß
1Gläubigerausschuß — ist nach der Deutschen Konkursordnung (§ 87 ff.) ein von der Gläubigerversammlung (s. d.) oder vorläufig vom Konkursgericht zur Wahrnehmung der Gläubigerinteressen bei der Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse erwählter Ausschuß. Das Gericht …
2Highstreet Holding — GbR Rechtsform Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gründung 27. März 2006 Sitz Amsterdam Branche Immobilien …
3Gläubigerversammlung — ist die Versammlung der Konkursgläubiger, die nach der Deutschen Konkursordnung (§ 93 ff.) unter der Leitung des Konkursgerichts (vgl. Gläubigerausschuß und Konkurs) über gemeinsame Interessen und Angelegenheiten nach Maßgabe der gesetzlichen… …
4Hinterlegung — (Deposition) ist die Übergabe des geschuldeten Gegenstandes an eine durch gesetzliche Vorschriften (notwendige H.) oder Vereinbarung (freiwillige H.) bestimmte Person oder Behörde. Die hinterlegten Gegenstände nennt man auch Depositen, den… …
5Kredītor — (lat.), soviel wie Kreditgeber, Gläubiger (s. d.); vgl. Kredit. Kreditorenausschuß, Kreditorenversammlung, andre Bezeichnung für Gläubigerausschuß und Gläubigerversammlung (s. d. und Konkurs) …
6Gläubiger — Gläubiger, derjenige, welcher ein Forderungsrecht hat; ist es durch Pfand oder Hypothek gesichert, so spricht man von Pfand oder Hypothek G.; Konkurs G. ist der G. eines in Konkurs geratenen Schuldners. Gläubigerausschuß, die von den Konkurs G.… …
7Konkursrecht — Konkursrecht, die Gesamtheit der Rechtsnormen, durch die der Zugriff der Gläubiger auf das Vermögen eines Schuldners geregelt wird, der seine Schulden, sei es wegen Insuffizienz dieses Vermögens, sei es wegen Insolvenz nicht zu bezahlen vermag.… …