gewerkschaftsvertreter

  • 91Personalvertretung — Per|so|nal|ver|tre|tung 〈f. 20; Rechtsw.〉 I 〈unz.〉 gesetzlich vorgeschriebene Interessenvertretung von Beamten, Angestellten u. Arbeitern des öffentlichen Dienstes II 〈zählb.〉 Organ (Personalrat), das die Personalvertretung (I) übernimmt ● die… …

    Universal-Lexikon

  • 92Zugang zum Betrieb — Berechtigung der Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften nach Unterrichtung des Arbeitgebers, damit die Aufgaben und Befugnisse, die den Gewerkschaften nach dem BetrVG zustehen, wahrgenommen werden können (§ 2 II BetrVG). Nach der… …

    Lexikon der Economics