gewerbsmäßige vermittlung
1Ehevermittlung — Ehe|ver|mitt|lung, die: 1. gewerbsmäßige Vermittlung von Ehepartnern. 2. Eheanbahnungsinstitut. * * * I Ehevermittlung (Heiratsvermittlung), die gewerbsmäßige Vermittlung von Ehen durch Zusammenführung von Personen. Institute, die… …
2Heiratsvermittlung — Hei|rats|ver|mitt|lung 〈f. 20〉 gewerbsmäßige Vermittlung von Heiraten * * * Hei|rats|ver|mitt|lung, die: 1. gewerbsmäßige Vermittlung von Ehen. 2. ↑ Eheanbahnungsinstitut. * * * I Heiratsvermittlung, die Ehevermittlung. I …
3Aufenthaltsehe — Als Scheinehe wird oft eine formal gültige Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) ist, sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte davon… …
4Pro-Forma Ehe — Als Scheinehe wird oft eine formal gültige Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) ist, sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte davon… …
5Scheinehe — Als Scheinehe wird eine formal gültige Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Beistands und Lebensgemeinschaft ist (für Deutschland definiert in § 1353 BGB), sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer der …
6Scheinlebenspartnerschaft — Als Scheinehe wird oft eine formal gültige Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) ist, sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte davon… …
7Schutzehe — Als Scheinehe wird oft eine formal gültige Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) ist, sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte davon… …
8Zweckehe — Als Scheinehe wird oft eine formal gültige Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) ist, sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte davon… …
9Zweckehen — Als Scheinehe wird oft eine formal gültige Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) ist, sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte davon… …
10Gesinde — Gesinde, Dienstboten, in das Hauswesen einer Dienstherrschaft auf längere Zeit eingetretene Personen, die gegen Vergütung häusliche Arbeiten verrichten. Das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch überläßt die Regelung des Gesinderechts dem Landesrecht. Die …