gewährleistung für zugesicherte eigenschaften
1Gewährleistung — Garantie; Gewähr * * * Ge|währ|leis|tung 〈f. 20〉 Haftung des Verkäufers dem Käufer gegenüber, dass der verkaufte Gegenstand frei ist von Rechten, die ein Dritter gegen den Käufer geltend machen könnte, u. frei von Sachmängeln, die den Wert… …
2Mangel (Recht) — Der Mangel ist ein zentraler Begriff im Recht der Leistungsstörungen bei verschiedenen Vertragstypen, insbesondere im Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Kaufrecht 2.1 Sachmangel …
3Haftpflicht — (Haftung, Haftbarkeit, Gewährleistung), im allgemeinen die Verpflichtung, für gewisse Schäden und Nachteile auszukommen; im engern Sinne die Verpflichtung, den nicht durch eigne Handlungen oder Unterlassungen entstandenen Schaden zu ersetzen. Je… …
4Reklamation — Eine Reklamation ist gerechtfertigt, wenn die Ware oder Dienstleistung, die reklamiert wird, einen Mangel aufweist. Das heißt, gewisse zugesicherte oder zu erwartende Eigenschaften, die dem Käufer nutzen könnten, sind nicht vorhanden.… …