gesetz zur wahrung des bankgeheimnisses

  • 1Abschaffung des Bankgeheimnisses — Das Bankgeheimnis besteht im Kern aus der Pflicht des Kreditinstituts zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Tatsachen und Wertungen, die ihm aufgrund, aus Anlass oder im Rahmen der Geschäftsverbindung zum Kunden bekannt geworden sind und die… …

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  • 2Einschränkung des Bankgeheimnisses — Das Bankgeheimnis besteht im Kern aus der Pflicht des Kreditinstituts zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Tatsachen und Wertungen, die ihm aufgrund, aus Anlass oder im Rahmen der Geschäftsverbindung zum Kunden bekannt geworden sind und die… …

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  • 3Steuerliches Bankgeheimnis — Das Bankgeheimnis besteht im Kern aus der Pflicht des Kreditinstituts zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Tatsachen und Wertungen, die ihm aufgrund, aus Anlass oder im Rahmen der Geschäftsverbindung zum Kunden bekannt geworden sind und die… …

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  • 4Bankgeheimnis — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation nur in den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich und Schweiz) dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Bankgeheimnis (eigentlich Bankkundengeheimnis) besteht im …

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  • 5Banken — Banken,   Unternehmen für Geldanlage und Finanzierung sowie für die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Nach allgemeinem Sprachgebrauch identisch mit Kreditinstituten, doch wird zuweilen auch der Begriff Bank dem der Sparkasse… …

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  • 6Schweizer Bankgeheimnis — Das Schweizer Bankgeheimnis oder, nach der Entstehungsgeschichte korrekter, Schweizer Bankkundengeheimnis ist eine gesetzliche Verpflichtung der Banken, die ökonomische Privatsphäre der Kunden gegenüber Dritten zu bewahren und sicherzustellen.… …

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