gesamtprokura

  • 21Gesamtvertretung — Gesamtvollmacht, Kollektivvertretung; Form der Vertretung, die das Zusammenwirken aller Bevollmächtigten verlangt. G. dient der Sicherheit im Geschäftsverkehr, schützt vor Unvorsichtigkeiten und Unredlichkeiten. Es genügt, dass ein zur Vertretung …

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  • 22Prokura — I. Begriff/Formen:Die in das ⇡ Handelsregister einzutragende umfassende Handelsvollmacht mit gesetzlich festgelegtem, grundsätzlich unbeschränkbarem Umfang (§§ 48–53 HGB). Formen: ⇡ Einzelprokura; Beschränkungen bei der Form der ⇡… …

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