gerichtliche verfolgung

  • 111Achter — 1. Amtsnamen für den Abschätzer, den Taxierer (zu mhd. ahten »nachrechnen, schätzen«; mnd. achter »Abschätzer, Taxierer«). 2. Übernamen für ein Mitglied eines Ausschusses von acht Männern, z.B. im Rat, der so genannten »Acht«. 3. Gelegentlich… …

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  • 112Ächter — 1. Amtsnamen für den Abschätzer, den Taxierer (zu mhd. ahten »nachrechnen, schätzen«; mnd. achter »Abschätzer, Taxierer«). 2. Übernamen für ein Mitglied eines Ausschusses von acht Männern, z.B. im Rat, der so genannten »Acht«. 3. Gelegentlich… …

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  • 113Prosekution — Pro|se|ku|ti|on die; , en <aus mlat. prosecutio »Aufeinanderfolge« zu lat. prosecutio »Begleitung«, dies zu prosequi »folgen«> gerichtliche Verfolgung, Belangung; Strafverfolgung (Rechtsw.) …

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  • 114Diversion (Österreich) — Unter Diversion versteht man allgemein alternative Beendigungsmöglichkeiten bei Strafverfahren im Bereich der leichten und mittelschweren Kriminalität, d.h die Staatsanwaltschaft tritt vom Verfahren gegen Erfüllung bestimmter Leistungen des… …

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  • 115Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A …

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  • 116Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus — war der Zeitraum der Geschichte Österreichs vom 12. März 1938, als Österreich mit dem „Anschluss“ in der Zeit des Nationalsozialismus Teil des Deutschen Reiches wurde, bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges im Frühjahr 1945. Der einleitende… …

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  • 117OWi — Eine Ordnungswidrigkeit ist nach deutschem Recht eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung nur eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Absatz 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ OWiG) …

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  • 118Ordnungswidrigkeit — Eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln. Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als… …

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  • 119Ordnungswidrigkeitenrecht — Eine Ordnungswidrigkeit ist nach deutschem Recht eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung nur eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Absatz 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ OWiG) …

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  • 120Transformationsvorschrift — Eine Ordnungswidrigkeit ist nach deutschem Recht eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung nur eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Absatz 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ OWiG) …

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