gefalle
1Gefälle — Gefälle …
2Gefälle [1] — Gefälle, im allgemeinen der Höhenunterschied h zwischen zwei Punktlagen und in diesem Sinne auch absolutes Gefälle genannt. Ist l die horizontal gemessene Länge zwischen den beiden Punktlagen, so bezeichnet man mit α = h : l das relative… …
3Gefälle — bezeichnet: die örtliche Geländeneigung die Gradiente, den Höhenverlauf von Trassen im Eisenbahn , Straßen und Wegebau das Sohlgefälle, die Höhendifferenz einer Strömung bzw. in der Kanalisation eine Steigung von negativem Wert in der Mathematik… …
4Gefälle — Gefälle, 1) jede Art von Renten; 2) das, was der Grundherr od. die Obrigkeit von einem Gute od. einer Sache erhält …
5Gefälle [1] — Gefälle (Gefäll), Neigung der Oberfläche eines fließenden Gewässers (Bach, Fluß, Strom) oder eines Verkehrswegs (Straße, Eisenbahn). Man findet es, indem man den Höhenunterschied zweier Punkte der Oberfläche (absolutes G. oder G. schlichtweg) und …
6Gefälle [2] — Gefälle (Grundgefälle) sind bestimmte, am Grund und Boden haftende Lasten (Grundlasten), die von dem verpflichteten Grundbesitzer an den (früher grundherrlichen) Berechtigten in Naturalien oder Geld als Zehnten, Handlöhne, Gilten und Grundzinse… …
7Gefälle [2] — Gefälle, barometrisches, s. Gradient; vgl. a. Neigungsverhältnis und Temperaturgefälle …
8Gefälle — Gefälle, der Höhenunterschied zweier Punkte (absolutes G.); das Verhältnis des Höhenunterschiedes zur horizontalen Entfernung oder die Steigung der geradlinigen Verbindung der beiden Punkte zur horizontalen (relatives G.), z.B. bei Straßen.… …
9Gefälle — ↑Gradient …
10Gefälle — Sn std. (11. Jh.), mhd. gevelle, ahd. gifelli Stammwort. Kollektivum zu Fall, heute beschränkt auf ( Folge von Fällen ,) Höhenunterschied . deutsch s. fallen …