güterversicherung
1Güterversicherung — Güterversicherung, eine Transportversicherung …
2Güterversicherung — Versicherung von Gütern (z.B. Massengüter, Stückgüter, ⇡ Valoren) gegen Transportgefahren aufgrund der DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 und anderer Bestimmungen (z.B. für Valoren). Vgl. auch ⇡ Transportversicherung, ⇡ Kargoversicherung, ⇡… …
3Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen — Die Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen (ADS) wurden 1919 entwickelt und schufen allgemeinverbindliche Regeln für die Versicherung von Gütern (Seewarenversicherung) und Schiffen (Seekaskoversicherung); sie lösten als Allgemeine… …
4Transportversicherung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Mit der Transportversicherung wird der Versicherungsschutz für Transportgüter (Güterversicherung) und Transportmittel… …
5Versicherung — (Assekuranz, franz. Assurance, engl. Insurance, ital. Assicuranza), 1) im juristischen Sinne der selbständige Vertrag, durch den der eine Teil (Assekurant, Assekuradeur, Versicherer, assureur, underwriter, assicuratore) gegen Entgelt (Prämie,… …
6Abandon — Mit Abandon (frz.) bezeichnet man den Verzicht auf ein Recht, um einer damit verbundenen Pflicht zu entgehen. Beispiele sind: im Abandonrecht: die Hingabe eines GmbH Geschäftsanteils gegen die Befreiung von der Nachschusspflicht im… …
7Institute Cargo Clauses — (ICC) ist die Bezeichnung für die von der International Underwriting Association of London (IUA) herausgegebenen Transportversicherungsbedingungen, Policenformen und Klauseln für Transportversicherungsverträge, die in erster Linie Seetransport ,… …
8Transportversicherer — Mit der Transportversicherung wird der Versicherungsschutz für Transportgüter (Güterversicherung) und Transportmittel (Kaskoversicherung) hinsichtlich der Gefahren auf den Transportwegen angeboten. Je nach Art der Interessenlage der am Transport… …
9Seeversicherung — (Seeassekuranz, Transportversicherung zur See), Versicherung gegen die Gefahren der Seeschiffahrt. Gegenstand eines solchen Seeversicherungsvertrags kann jedes in Geld schätzbare Interesse sein, das jemand daran hat, daß Schiff oder Ladung die… …
10Transportversicherung — hat zum Gegenstande den Ersatz des Schadens, der durch einen dem Transportmittel oder den transportierten Gütern oder beiden zustoßenden Unfall, sei es infolge von Naturereignissen, von Verbrechen oder sonstigen Ursachen, entsteht. Man… …
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