forderungsklage

  • 1Beneficium [2] — Beneficium , eine für die Betreffenden als Wohlthat geltende Rechtsbefugniß, z.B.: 1. für Bürgen das B. cedendarum actionum, das Recht, vom Creditoren gegen Zahlung die Abtretung seiner Forderungsklage zu verlangen; das B. liberationis, das Recht …

    Herders Conversations-Lexikon