finanzwechsel
21Trassat — Als Bezogener (oder Trassat) wird im Geschäftsleben jene Person bezeichnet, die einen Geldbetrag bezahlen soll, über den ein Wechsel oder ein Scheck ausgestellt ist. Inhaltsverzeichnis 1 Wechsel 2 Scheck 3 Rechtsgrundlage 4 Weblinks // …
22Trattant — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu… …
23Tratte — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu… …
24Wechsel Urkunde — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu… …
25Wechselreiterei — Von Wechselreiterei spricht man, wenn zwei oder mehr Parteien auf sich gegenseitig Wechsel ziehen bzw. akzeptieren, ohne dass diesen Wechseln ein Handelsgeschäft zugrunde liegt. Einen solchen Wechsel bezeichnet man auch als Reitwechsel. Er dient… …
26Rediskont — Unter Rediskont (oder Rediskontierung) versteht man den Weiterverkauf eines Wechsels, den eine Geschäftsbank ihrerseits aufgekauft (diskontiert) hat, an eine Zentralbank (z. B. Bundesbank). Durch den Aufkauf eines Wechsels vergibt die Bank einen… …
27Debitorenziehung — ⇡ Bankziehung. Wirtschaftlich betrachtet ist die D. ein ⇡ Finanzwechsel …
28Umkehrwechsel — umgedrehter Wechsel, Scheck Wechsel Verfahren, Wechsel Scheck Verfahren. 1. Begriff: Ein Käufer bezahlt eine Warenlieferung sofort per Scheck unter Abzug des ⇡ Skontos. Gleichzeitig lässt er zum Zweck der Refinanzierung der Zahlung vom… …
29Wechsel — I. Begriff:Urkunde, die die unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, eine bestimmte Geldsummen an eine im W. genannte Person oder deren Order zu zahlen. Die Urkunde muss im Text als W. bezeichnet sein und gilt kraft Gesetzes …