finanzielle verpflichtungen
11Ludwig van Beethoven — (1770–1827); Idealisiertes Gemälde von Joseph Karl Stieler von 1820 …
12Sittliche Pflicht — Unter Sittliche Pflicht versteht man eine juristisch feststellbare Verpflichtung für Leistungen an eine natürliche Person. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgebiete 1.1 Schenkungsrecht 1.2 Schenkungen bei Pflegebedürftigkeit …
13Folgelasten — Fọl|ge|las|ten <Pl.>: finanzielle, ökologische od. gesundheitlich soziale Belastungen, die aus bestimmten Tatbeständen, Handlungen od. Investitionen resultieren: finanzielle, soziale F. * * * Fọl|ge|las|ten <Pl.>: finanzielle… …
14Lasten — die Lasten (Oberstufe) Gesamtheit der Abgaben, finanzielle Verpflichtungen Synonyme: finanzielle Belastung, Steuer Beispiel: Den Unternehmern werden ständig größere finanzielle Lasten auferlegt. Kollokation: steuerliche Lasten …
15Konzernabschluss — Ein Konzernabschluss ist ein Jahresabschluss oder Zwischenabschluss eines Konzerns.[1] Indem er die Vermögens , Finanz und Ertragslage eines Konzerns darstellt, soll er sowohl den Angehörigen des Konzerns als auch externen Adressaten zur… …
16Betreuerhaftpflicht — Der rechtliche Betreuer haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt (§ 1833 BGB in Verbindung mit § 1908i Abs. 1 BGB). Gegenüber anderen Personen hat der Betreuer… …
17Betreuerhaftung — Der rechtliche Betreuer haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt (§ 1833 BGB in Verbindung mit § 1908i Abs. 1 BGB). Gegenüber anderen Personen hat der Betreuer …
18Betreuungsmißbrauch — Der rechtliche Betreuer haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt (§ 1833 BGB in Verbindung mit § 1908i Abs. 1 BGB). Gegenüber anderen Personen hat der Betreuer… …
19Notbestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung — Das österreichische Bundes Verfassungsgesetz (B VG) regelt in mehreren Bestimmungen Änderungen der ordentlichen verfassungsmäßigen Mechanismen auf Bundes und Landesebene sowie den Einsatz des Bundesheeres für Zeiten außerordentlicher Umstände.… …
20Notverordnungsrecht (Österreich) — Das österreichische Bundes Verfassungsgesetz (B VG) regelt in mehreren Bestimmungen Änderungen der ordentlichen verfassungsmäßigen Mechanismen auf Bundes und Landesebene sowie den Einsatz des Bundesheeres für Zeiten außerordentlicher Umstände.… …