familienzuschlag

  • 61TvÖD — Basisdaten Titel: Tarifvertrag öff. Dienst Abkürzung: TVöD Verkündungstag: 19. September 2005 Inkrafttreten: 1. Oktober 2005 Letzte Änderung durch: 1) Tarifeinigung 31. März 2008 1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! Der Ta …

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  • 62Tvöd — Basisdaten Titel: Tarifvertrag öff. Dienst Abkürzung: TVöD Verkündungstag: 19. September 2005 Inkrafttreten: 1. Oktober 2005 Letzte Änderung durch: 1) Tarifeinigung 31. März 2008 1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! Der Ta …

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  • 63Arbeitslosengeld (Österreich) — Das Arbeitslosengeld soll in Österreich arbeitslosen Bürgern während der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz die finanzielle Lebensgrundlage sichern und wird ab Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt. Zusätzlich gelten weitere Voraussetzungen für… …

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  • 64Kindergeld (Deutschland) — Das Kindergeld ist in Deutschland zum Teil Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern und für den darüber hinausgehenden Teil eine Sozialleistung, Familienförderung genannt. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage, Höhe,… …

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  • 65Besoldung — Salair; Bezahlung; Kostenerstattung; Sold; Einkommen; Gehalt; Tantieme; Lohn; Arbeitsentgelt; Gratifikation; Entlohnung; Aufwandsentschädigung …

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  • 66Ruhegehalt — Altersversorgung; Pension; Altersrente; Alterssicherung; Rente; Altersgeld * * * Ru|he|ge|halt 〈n. 12u〉 Gehalt (von Beamten) im Ruhestand; Sy Pension (1) ● ein Ruhegehalt beziehen * * * Ru|he|ge|halt, das …

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  • 67Ortszuschlag — Ortszulage * * * Ọrts|zu|schlag 〈m. 1u〉 je nach Ortsklasse zum Grundgehalt der im öffentl. Dienst stehenden Angestellten u. Beamten gezahlter Zuschlag, der örtl. Unterschiede in den Lebenshaltungskosten ausgleichen soll; Sy Ortszulage * * *… …

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  • 68Familienzulage — Fa|mi|li|en|zu|la|ge 〈f. 19〉 Zuschlag zur Arbeitslosenunterstützung für unterhaltsberechtigte Familienmitglieder; Sy Familienzuschlag * * * Fa|mi|li|en|zu|la|ge, die: Zulage zur Arbeitslosenunterstützung für jedes unterhaltsberechtigte… …

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  • 69Besoldung — Vergütung des ⇡ Beamten für seine Dienste. Rechtsgrundlage: Bundesbesoldungsgesetz i.d.F. vom 6.8.2002 (BGBl I 3020) m.spät.Änd. Aufbau: Zur B. gehören folgende Dienstbezüge: Grundgehalt, Leistungsbezüge für Professoren an Hochschulen,… …

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  • 70Ortszuschlag — früher den Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes als Teil der ⇡ Besoldung bzw. der Vergütung gezahlte Beträge. Jetzt: Familienzuschlag …

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