fahrschüler(

  • 11Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung — Die Fahrerlaubnisprüfung (Österreich: Führerscheinprüfung, Schweiz: Führerprüfung) weist die Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen nach. Sie setzt eine Fahrausbildung voraus und hat bei Bestehen die Zulassung zum Straßenverkehr… …

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  • 12Fahrlehrer — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Fahrlehrer sind nach dem Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz, FahrlG) und dazu erlassenen Verordnungen… …

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  • 13Fahrschullehrer — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Fahrlehrer sind nach dem bundeseinheitlichen Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) und seinen Verordnungen… …

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  • 14Degener Verlag — GmbH Rechtsform GmbH Gründung 1934[1] Sitz Hannover, Deutschland Leitung Dr. Max Büchner …

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  • 15L17 — Die L17 Ausbildung ist in Österreich eine Möglichkeit den Führerschein für PKW (genauer: Klasse B) schon mit dem Alter von 17 Jahren zu erlangen. Die amtliche Bezeichnung lautet „Vorgezogene Lenkberechtigung für die Führerscheinklasse B“.… …

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  • 16L17-Ausbildung — Die L17 Ausbildung ist in Österreich eine Möglichkeit, den Führerschein für PKW (genauer: Klasse B) schon mit dem Alter von 17 Jahren zu erlangen. Die amtliche Bezeichnung lautet „Vorgezogene Lenkberechtigung für die Führerscheinklasse B“. Wie… …

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  • 17L 17 — Die L17 Ausbildung ist in Österreich eine Möglichkeit den Führerschein für PKW (genauer: Klasse B) schon mit dem Alter von 17 Jahren zu erlangen. Die amtliche Bezeichnung lautet „Vorgezogene Lenkberechtigung für die Führerscheinklasse B“.… …

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  • 18M109 (Panzerhaubitze) — M109 M109A2 Allgemeine Eigenschaften Besatzung 6 …

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  • 19Fahrschülerin — Fahr|schü|le|rin, die: w. Form zu ↑ Fahrschüler. * * * Fahr|schü|le|rin, die: w. Form zu ↑Fahrschüler …

    Universal-Lexikon

  • 20Fahrlehrer — Personen, die Fahrschüler ausbilden, die den Führerschein der Klasse A bis E erwerben wollen, und die einer besonderen Fahrlehrerlaubnis (Fahrlehrerschein) bedürfen. Einzelheiten im Fahrlehrergesetz vom 25.8.1969 (BGBl I 1336) m.spät.Änd. nebst… …

    Lexikon der Economics