für den verlust von vermögenswerten haften

  • 1Gesellschaft [2] — Gesellschaft (Sozietät, latein. Societas), im Rechtssinn die durch Vertrag zustande gekommene Vereinigung mehrerer Personen zur Errichtung eines gemeinsamen erlaubten Zweckes, insbes. gemeinsamen Vermögenserwerbes. Während sich das römische Recht …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon