es allen recht machen
1Recht — Rêcht, ein Nebenwort, welches im Hochdeutschen nicht comparirt wird, und mit dem folgenden Beyworte eigentlich ein und eben dasselbe Wort ausmacht, hier aber, weil beyde mehrere eigene Bedeutungen haben, um der bessern Übersicht willen von… …
2Recht (Adv.) — 1. Alles, was recht ist. 2. Bat den enen recht es, es dem annern billig. – Woeste, 76. 3. Biss nit recht dran, so wend deinn rath. – Franck, II, 157a. 4. Dem geschiehet recht, der sich an Warnung nicht kehret. – Suringar, LI, 9. 5. Dem geschieht… …
3Recht — Anspruch; Anrecht; Autorisierung; Berechtigung; Billigung; Genehmigung; Lizenz; Erlaubnis; Bevollmächtigung; Plazet; Autorisation; …
4recht — ganz (umgangssprachlich); vergleichsweise; halb; halbwegs (umgangssprachlich); passabel; ziemlich (umgangssprachlich); hinlänglich; einigermaßen; mäßig; …
5recht — rẹcht Adj; ohne Steigerung; 1 recht (für jemanden / etwas) für einen bestimmten Zweck gut geeignet ≈ richtig, passend ↔ falsch, verkehrt: Hier ist nicht der rechte Ort für so ein Gespräch; Diese Arbeit ist doch nicht das Rechte für dich 2 etwas… …
6Machen — Máchen, verb. reg. act. und in einigen Fällen auch Neutr. da es denn das Hülfswort haben erfordert. Es bedeutete, I. Ursprünglich und eigentlich allem Ansehen nach, bewegen, da es denn mit dem einfachen wegen Eines Stammes zu seyn scheinet, indem …
7Recht (Subst.) — 1. Alles, was das Recht erlaubt, thut man mit Recht. – Graf, 285, 6. Mhd..: Allez daz das reht irloubt, daz tut man wol mit rehte. (Daniels, 334, 43.) 2. Alt Recht und frischer Braten ist wohl zu rathen. Böhm.: Stará práva, čerstvá potrava –… …
8machen — handhaben; tätig sein; bedienen; betätigen; praktizieren; ausüben; verrichten; herstellen; erzeugen; anfertigen; fabrizieren ( …
9Recht — Dem Recht den Rücken geben: nicht vor Gericht erscheinen.{{ppd}} Scherzhaft: Nach dem kanonischen Recht: nach dem Recht des Stärkeren, nämlich dem ›Recht der Kanonen‹.{{ppd}} Das Recht der ersten Nacht (›Jus primae noctis‹) beanspruchen:… …
10recht — Dem Recht den Rücken geben: nicht vor Gericht erscheinen.{{ppd}} Scherzhaft: Nach dem kanonischen Recht: nach dem Recht des Stärkeren, nämlich dem ›Recht der Kanonen‹.{{ppd}} Das Recht der ersten Nacht (›Jus primae noctis‹) beanspruchen:… …