erteilung einer vollstreckbaren ausfertigung
1Vollstreckbare Ausfertigung — Ausfertigung eines Urteils oder auch anderer Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO, auf das eine Vollstreckungsklausel gesetzt worden ist. Sie ist eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung aus dem betreffenden Titel (§ 724 Zivilprozessordnung… …
2Vollstreckbare Urkunde — Bei einer vollstreckbaren Urkunde handelt es sich um einen der in § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO genannten weiteren Vollstreckungstitel, aus denen neben Endurteilen die Zwangsvollstreckung stattfindet. Ebenso wie beim Prozessvergleich wird der Titel …
3Klauselverfahren — Das Klauselverfahren dient im deutschen Zivilprozessrecht der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung. Rechtsgrundlage sind die §§ 723 ff. ZPO. Danach ist dem Gläubiger auf dessen (formlosen) Antrag beim Prozessgericht hin eine vollstreckbare… …
4Klauselerteilung — Das Klauselverfahren dient im deutschen Zivilprozessrecht der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung. Rechtsgrundlage sind die §§ 723 ff. ZPO. Danach ist dem Gläubiger auf dessen (formlosen) Antrag beim Prozessgericht hin eine vollstreckbare… …
5Vollstreckungsklausel — Das Klauselverfahren dient im deutschen Zivilprozessrecht der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung. Rechtsgrundlage sind die §§ 723 ff. ZPO. Danach ist dem Gläubiger auf dessen (formlosen) Antrag beim Prozessgericht hin eine vollstreckbare… …
6Frachtrecht, internationales — Frachtrecht, internationales. Inhalt: I. Geschichtliches, Geltungsgebiet, Wesen und Anwendbarkeit des IÜ. – II. Der internationale Frachtvertrag. Sein Abschluß und Inhalt. – III. Ansprüche aus dem internationalen Frachtvertrag. – IV. Rückgriff. – …