erstprämie

  • 1Erstprämie — Erstbeitrag; ⇡ Prämie, deren Zahlung, sofern nicht vorläufige ⇡ Deckungszusage erteilt oder ⇡ Rückwärtsversicherung vereinbart ist, erst den Versicherungsschutz in Kraft setzt (materieller Versicherungsbeginn). Wird die E. nicht rechtzeitig… …

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  • 2Erstbeitrag — ⇡ Erstprämie …

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  • 3Deckungszusage — Vereinbarung von vorläufigem Versicherungsschutz vor Abschluss des Versicherungsvertrags und Zahlung der Erstprämie. Die vorläufige Deckung endet, wenn der endgültige Versicherungsvertrag abgeschlossen wird und der materielle Deckungsschutz… …

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  • 4Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland) — Basisdaten Titel: Gesetz über den Versicherungsvertrag Kurztitel: Versicherungsvertragsgesetz Abkürzung: VVG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich …

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  • 5Folgeprämie — Folgebeitrag; jede ⇡ Prämie oder Prämienrate für eine Versicherung, die zeitlich nach der ersten Prämie oder Prämienrate fällig wird. Gegensatz: ⇡ Erstprämie. Wird eine F. nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der ⇡ Versicherer dem… …

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  • 6Prämie — I. Personalwirtschaft:Zusätzlich zum ⇡ Zeitlohn gezahlte P. (Leistungsprämie) als Anerkennung besonderer betrieblicher Leistungen des Arbeitnehmers, z.B. für Verbesserungsvorschläge, Umsatzprämien für wenig gängige Güter. P. können für… …

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  • 7Prämienverzug — ⇡ Prämie, ⇡ Erstprämie, ⇡ Folgeprämie, ⇡ Schuldnerverzug …

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  • 8Rücktritt — I. Bürgerliches Recht:1. Begriff: Einseitige empfangsbedürftige ⇡ Willenserklärung, die einen gültigen Vertrag (im Gegensatz zur nur für die Zukunft wirkenden ⇡ Kündigung) rückwirkend aufhebt, wenn das Recht zum R. vertraglich oder gesetzlich… …

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  • 9Versicherungsbeginn — 1. Formeller V.: Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. 2. Materieller V.: Zeitpunkt des Inkrafttretens des Versicherungsschutzes durch Zahlung der ⇡ Erstprämie oder Abgabe einer ⇡ Deckungszusage. 3. Technischer V.: Zeitpunkt des Beginns der… …

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