erledigung einer (geschäftlichen) angelegenheit
1Preußen [2] — Preußen (Gesch.). Das eigentliche Königreich P. (Ost u. Westpreußen), wurde in der ältesten geschichtlichen Zeit, im 4. Jahrh. n.Chr., diesseits der Weichsel von den germanischen Gothonen, jenseit von den slawischen Venetä (Wenden) bewohnt; an… …
225. Amendment — Seite 1 des 25. Zusatzartikels Seite 2 des 25. Zusatzartikels Der 25. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten (Twenty fifth Amendment to the United States Constitution) regelt Fragen, die im Zusamme …
325. Verfassungszusatz — Seite 1 des 25. Zusatzartikels Seite 2 des 25. Zusatzartikels Der 25. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten (Twenty fifth Amendment to the United States Constitution) regelt Fragen, die im Zusamme …
425. Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika — Seite 1 des 25. Zusatzartikels Seite 2 des 25. Zusatzartikels Der 25. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten (Twenty fifth Amendment to the United States Constitution) regelt Fragen, die im Zusamme …
525. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten — Seite 1 des 25. Zusatzartikels Seite 2 des 25 …
6Twenty-fifth Amendment — Seite 1 des 25. Zusatzartikels Seite 2 des 25. Zusatzartikels Der 25. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten (Twenty fifth Amendment to the United States Constitution) regelt Fragen, die im Zusamme …
7Islâm — (arab., »Ergebung«, nämlich in Gottes Willen), die von Mohammed (s. d.) gestiftete Religion, deren Bekenner Muslim (s. d.) heißen. War der I. zuerst nur die Abwendung Mohammeds von dem Götzendienst der Mekkaner zu dem ihm durch den Verkehr mit… …