erlangung der volljährigkeit

  • 41nichteheliche Kinder — nicht|eheliche Kinder,   nach bis 30. 6. 1998 geltendem Recht Kinder einer unverheirateten Frau, in einer Nichtehe geborene Kinder, Kinder, deren Ehelichkeit wirksam angefochten worden war, sowie Kinder aus aufgelösten (oder für nichtig… …

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