erfüllungszeit
1Dontgeschäft — (franz., spr. dong ), diejenige Form des Prämiengeschäfts, bei welcher der Käufer sich vorbehält, zur Erfüllungszeit allenfalls gegen Entrichtung eines Reugeldes (Vor oder Dontprämie) vom Vertrag zurückzutreten. Kaufe ich ein Papier zu 101 dont 1 …
2Erfüllung — (Solutio) ist Leistung von Geschuldetem zur rechten Zeit und am rechten Ort. Ob der Schuldner in eigner Person erfüllen muß oder durch andre erfüllen lassen darf, hängt vom Vertrag und sonst vom Wesen der zu erfüllenden Verbindlichkeit ab. Im… …
3Marktpreis — Marktpreis, nach dem alten Handelsgesetzbuch (Art. 353) der laufende Preis, der zurzeit und am Orte der Erfüllung des Vertrags oder an dem für diesen Ort maßgebenden Handelsplatz nach den dafür bestehenden örtlichen Einrichtungen festgestellt ist …
4Differénzgeschäft — Differénzgeschäft, Agiotage, Windhandel, Käufe oder Verkäufe, bei denen es auf Lieferung des Kaufobjektes nicht abgesehen ist, sondern beide Teilnehmer nur aus der Preisveränderung bis zur Erfüllungszeit einen Gewinn zu erzielen hoffen; sie sind… …
5Erfüllungsort — und Erfüllungszeit, der richtige Ort und die richtige Zeit, wo und wann eine Leistung des Schuldners an den Gläubiger erfüllt werden kann oder soll, ergeben sich entweder aus der Art der Leistung (z.B. der E. bei Übergabe von Grundstücken) oder… …
6Abladeklauseln — Klauseln, die die Belastung mit Beförderungskosten, die Bestimmung des ⇡ Erfüllungsorts und der Erfüllungszeit betreffen, ausgedrückt durch im Handelsverkehr übliche und anerkannte Vertragsklauseln (⇡ Handelsklauseln). Beispiele: CIF, FOB, FCA… …
7Kaufpreis — beim ⇡ Kaufvertrag von den Parteien i.d.R. frei zu vereinbarendes Entgelt. Soll ⇡ Marktpreis entscheiden, ist i.d.R. der für den Erfüllungsort zur Erfüllungszeit geltende Preis maßgeblich …