entstandene (noch nicht fällige) verbindlichkeiten
1Rückstellung — Rückhalt; Rücklage * * * Rụ̈ck|stel|lung 〈f. 20; Wirtsch.〉 1. Berücksichtigung eventueller Ausgaben in der Bilanz 2. die zu erwartende, in ihrer Höhe noch unbestimmte Ausgabe selbst * * * Rụ̈ck|stel|lung, die: 1. <meist Pl.> (Wirtsch.)… …
2Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …