endurteil
61Zwischenurteile — heißen nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 303) im Gegensatz zu den Endurteilen diejenigen Urteile, durch die nicht über den Rechtsstreit selbst (ganz oder zum Teil), sondern nur über ein einzelnes selbständiges Angriffs oder… …
62Läuterungsverfahren — Läuterungsverfahren, in der deutschen Zivilprozeßordnung dasjenige Nachverfahren, durch welches ein bedingtes Endurteil, d.h. ein rechtskräftiges Urteil, das die Endentscheidung von einer Eidesleistung seitens einer Partei abhängig macht, durch… …
63Wiederaufnahme des Verfahrens — Wiederaufnahme des Verfahrens, d.h. eines durch rechtskräftiges Endurteil geschlossenen Verfahrens, erfolgt in Strafsachen sowohl zugunsten als zuungunsten des Verurteilten, wenn Tatsachen vorgebracht werden, welche mit der Grundlage des… …
64Eisenbahngerichtsstand — (jurisdiction of railways; jurisdiction des chemins de fer). Ein besonderer Gerichtsstand für Streite in Eisenbahnangelegenheiten ist in der Regel nicht vorgesehen, vielmehr sind die Eisenbahnen als Kläger und Geklagte jenen Gerichten unterworfen …
65Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen — (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). Inhalt: A. Deutsches Reich. B. Österreich. C. Ungarn. D. Belgien. E. Frankreich. F. Italien. G. Niederlande, H. Schweiz. I. die skandinavischen Länder. K. Rußland. L. England (Amerika)1. Es finden sich die… …
66Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland) — Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung öffentlich rechtlicher und privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines… …
67Clau Maissen — (* 1621 in Sumvitg; † 26. Mai 1678 in Chur) war Landammann und Landrichter aus der Surselva im Schweizer Kanton Graubünden. Inhaltsverzeichnis …
68Entscheid (Zürcher Zivilprozess) — Das Zürcher Zivilprozessrecht kennt verschiedene Arten von Entscheiden[1], nämlich das Urteil, die Verfügung und den Beschluss; in der Sache wird durch Urteil entschieden (vom Einzelrichter im Summarverfahren jedoch durch Verfügung [§ 155 GVG]).… …
69Friedrich Ebenhöch — Friedrich Georg Hermann Joseph Ebenhöch (* 7. April 1714 in Würzburg (Dompfarrei); † 9. August 1786 ebenda) war ein Jurist, hochfürstlich würzburgischer Hof und Konsistorialrat und Senior des Stadtmagistrats. Leben Ebenhöch, der jüngste von sechs …
70mandamus — (lat. wir ordnen an) ist ein Rechtsterminus, der eine gerichtliche Entscheidung in der Nebensache bezeichnet, also jede, meistens an einen Dritten oder an eine staatliche Stelle gerichtete Anordnung oder Verfügung, die kein Endurteil im… …