einzahlung auf aktien leisten

  • 1Aktie — und Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft ist nach dem Handelsgesetzbuch eine Handelsgesellschaft, bei der sich (im Unterschiede gegen die andern Arten von Handelsgesellschaften) sämtliche Gesellschafter (Aktionäre) nur mit Einlagen… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 2Gründung einer AG — I. Ablauf:1. Die ⇡ Satzung (Gesellschaftsvertrag) ist in notariell beurkundeter Form durch die Gründer festzustellen (§§ 2, 23, 28 AktG). Sie muss bestimmen: (1) Firma und Sitz der Gesellschaft; (2) Gegenstand des Unternehmens; (3) Höhe des ⇡… …

    Lexikon der Economics

  • 3Aktienwesen — Aktienwesen. Inhalt: I. Aktiengesellschaft; II. Aktienbeteiligung des Staates; III. Aktienhandel. I. Aktiengesellschaft (joint stock company; société par actions; società anonima). Sie stellt eine zu den verschiedensten Betriebszwecken geeignete… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 4Hannover (Postgeschichte und Briefmarken) — Die erste Briefmarke Hannovers, 1850/1851 Die Postgeschichte von Hannover erstreckt sich von der Erhebung Hannovers zum Kurfürstentum 1692 bis zum Übergang in die preußische Postverwaltung 1867 nach der Annexion des Königreichs Hannover durch… …

    Deutsch Wikipedia

  • 5Postgeschichte und Briefmarken Hannovers — Die erste Briefmarke Hannovers, 1850/1851 Die Postgeschichte von Hannover erstreckt sich von der Erhebung Hannovers zum Kurfürstentum 1692 bis zum Übergang in die preußische Postverwaltung 1867 nach der Annexion des Königreichs Hannover durch… …

    Deutsch Wikipedia

  • 6Anleihen — (loans; emprunts; prestiti). Inhalt: I. Allgemeines; II. Die Sicherheit der A.; III. Die Begebung der A. Verzinsung, Kurs, Konsolidation, Zinsreduktion, Konvertierung. IV. Die Tilgung der A.; V. Einige statistische Ziffern über A. A. sind die… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 7Französische Eisenbahnen — Französische Eisenbahnen. (Vgl. Karte.) I. Geschichte und Eisenbahnpolitik. – II. Geographische Gliederung der Hauptnetze. – III. Technischer Charakter. – IV. Gesetzgebung, Verwaltung und Staatsaufsicht. – V. Statistik. – VI. Finanzielle Vorteile …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 8Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 9Argentinien — Argentinien. Inhaltsübersicht: I. Geschichtliche Entwicklung. II. Eisenbahnpolitik. III. Verwaltung und Gesetzgebung. IV. Technische Anlage und Betrieb. V. Eisenbahntarife. I. Geschichtliche Entwicklung. Bis 1870 standen nur einige Teilstrecken… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 10Aktiengesellschaft (AG) — I. Charakterisierung:1. Rechtsstellung: Die AG ist eine ⇡ Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person); für die Verbindlichkeiten der AG haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 AktG). Die… …

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