eintritt in den vertrag
41Karolingerreich — Das Fränkische Reich war ein Königreich in West und Mitteleuropa zwischen dem 5. und 9. Jahrhundert, das sich auf dem westeuropäischen Gebiet des Römischen Reichs bildete. Es geht auf mehrere westgermanische Völker der Völkerwanderungszeit zurück …
42Karolingisches Reich — Das Fränkische Reich war ein Königreich in West und Mitteleuropa zwischen dem 5. und 9. Jahrhundert, das sich auf dem westeuropäischen Gebiet des Römischen Reichs bildete. Es geht auf mehrere westgermanische Völker der Völkerwanderungszeit zurück …
43König der Franken — Das Fränkische Reich war ein Königreich in West und Mitteleuropa zwischen dem 5. und 9. Jahrhundert, das sich auf dem westeuropäischen Gebiet des Römischen Reichs bildete. Es geht auf mehrere westgermanische Völker der Völkerwanderungszeit zurück …
44Lebensversicherung — Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, da das versicherte… …
45Reich der Franken — Das Fränkische Reich war ein Königreich in West und Mitteleuropa zwischen dem 5. und 9. Jahrhundert, das sich auf dem westeuropäischen Gebiet des Römischen Reichs bildete. Es geht auf mehrere westgermanische Völker der Völkerwanderungszeit zurück …
46Verträge von Locarno — Die Verträge von Locarno sind sieben völkerrechtliche Vereinbarungen, die vom 5. bis 16. Oktober 1925 in Locarno (Schweiz) verhandelt und am 1. Dezember 1925 in London unterzeichnet wurden. Sie traten am 10. September 1926 mit der Aufnahme von… …
47Deutschland [4] — Deutschland (Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zur Völkerwanderung. Die ersten historischen Nachrichten, die wir über germanische Völkerschaften besitzen, rühren von Cäsar her, später berichtet Plinius über dieselben. Beider Angaben sind aber… …
48Lebensversicherung (Deutschland) — Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Inhaltsverzeichnis 1 Arten 2 Rechtlicher Rahmen 2.1 Versicherer 2.2 …
49Begünstigungsklausel — Das Bezugsrecht dient in Versicherungsverträgen, insbesondere in allen Formen der Lebensversicherung oder der Unfallversicherung, seltener in anderen Versicherungsarten, dazu, den Empfänger der Leistung aus diesem Vertrag für den Leistungsfall… …
50Fränkisches Reich — Das Fränkische Reich war ein Königreich in West , Süd und Mitteleuropa zwischen dem 5. und 9. Jahrhundert, das sich auf dem westeuropäischen Gebiet des Römischen Reichs bildete. Es geht auf mehrere westgermanische Völker der Völkerwanderungszeit… …