eintritt in den vertrag

  • 31Bezugsrecht (Versicherung) — Das Bezugsrecht dient in Versicherungsverträgen, insbesondere in allen Formen der Lebensversicherung oder der Unfallversicherung, seltener in anderen Versicherungsarten, dazu, den Empfänger der Leistung aus diesem Vertrag für den Leistungsfall… …

    Deutsch Wikipedia

  • 32Maximilian von Montgelas — Maximilian Carl Joseph Franz de Paula Hieronymus Graf von Montgelas (ausgesprochen mõʒəˈla; * 12. September 1759 in München; † 14. Juni 1838 in München) war ein bayerischer Politiker und Staatsreformer des 19. Jahrhunderts. Er war von 1799 bis… …

    Deutsch Wikipedia

  • 33Berufsunfähigkeitsversicherung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU Versicherung) ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der… …

    Deutsch Wikipedia

  • 34Höhere Gewalt — Die höhere Gewalt (von lat. vis maior) liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn das schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis… …

    Deutsch Wikipedia

  • 35Force Majeure — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Höhere Gewalt (franz. Force Majeure, engl. Act of God) liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn das… …

    Deutsch Wikipedia

  • 36Frankreich [3] — Frankreich (Gesch.). I. Vom Anfang der geschichtlichen Zeit bis zum Ende der römischen Herrschaft, 486 v. Chr. Die ersten Bewohner des heutigen F s waren Celten (s.d.), von den Römern Gallier genannt; nur einzelne Theile des Landes wurden zu der… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 37Österreich [2] — Österreich, Kaisertum (vgl. die Karte »Österreichisch Ungarische Monarchie« bei S. 210), umfaßt das westlich der Leitha gelegene Staatsgebiet (Zisleithanien) der Österreichisch Ungarischen Monarchie (s. d.), oder die »im Reichsrat vertretenen… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 38Bayern — (hierzu 2 Karten: »Bayern, nördlicher und südlicher Teil«), Königreich, nach Flächenraum und Bevölkerung der zweite Staat des Deutschen Reiches, besteht aus zwei geographisch getrennten Gebietsteilen, von denen der größere, östliche Teil, von den …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 39Preußen [2] — Preußen (Gesch.). Das eigentliche Königreich P. (Ost u. Westpreußen), wurde in der ältesten geschichtlichen Zeit, im 4. Jahrh. n.Chr., diesseits der Weichsel von den germanischen Gothonen, jenseit von den slawischen Venetä (Wenden) bewohnt; an… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 40Frankenreich — Das Fränkische Reich war ein Königreich in West und Mitteleuropa zwischen dem 5. und 9. Jahrhundert, das sich auf dem westeuropäischen Gebiet des Römischen Reichs bildete. Es geht auf mehrere westgermanische Völker der Völkerwanderungszeit zurück …

    Deutsch Wikipedia