eintragung einer vormerkung

  • 1Vormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… …

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  • 2Vormerkung — Vorausbuchung; Vorbestellung; Reservierung * * * Vor|mer|kung 〈f. 20〉 1. das Vormerken 2. das Vorgemerktwerden 3. Entgegennahme einer Bestellung, eines Auftrags 4. vorläufige Eintragung in das Grundbuch * * * Vor|mer|kung, die; , en: a) das… …

    Universal-Lexikon

  • 3Vormerkung — Vormerkung, eine Eintragung im Grundbuch zur Sicherung des Anspruchs auf Erneuerung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht oder auf Änderung des Inhalts oder des Ranges eines solchen Rechts …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 4Vormerkung — 1. Begriff: Vorläufige Eintragung im ⇡ Grundbuch zur Sicherung einer künftigen Eintragung eines Rechtes (§§ 883 888 BGB). Voraussetzungen sind a) materiell: Ein Anspruch auf Änderung der Rechtslage eines Grundstücks, z.B. aufgrund eines ⇡… …

    Lexikon der Economics

  • 5Nichtig — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… …

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  • 6Nichtigkeitsbeschwerde — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… …

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  • 7Schwebende Unwirksamkeit — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… …

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  • 8Teilnichtigkeit — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… …

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  • 9Unwirksamkeit — Das Gesetz verwendet in Deutschland die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als …

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  • 10Eigentumsvorbehalt — Der Eigentumsvorbehalt ist die Übergabe einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung (in Deutschland nach § 449 Abs. 1 und § 929, § 158 Abs. 1 BGB). Der Eigentumsvorbehalt prophezeit einen zukünftigen… …

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